Die GPS-Ortung würde die Arbeit unserer Detektive stark vereinfachen, denn dank eines GPS-Peilsenders könnten wir jederzeit verfolgen, wohin sich eine observierte Person bewegt. Diese Vorgehensweise bei Ermittlungen, auf die viele unserer Mandanten hoffen, hat jedoch einen großen Haken: Sie ist rechtswidrig!
Schon im März 2011 stellte das Landgericht Lüneburg in einem Beschluss (Az. 26 Qs 45/11) fest, dass gemäß §§ 43, 44 BDSG der Anfangsverdacht einer Straftat besteht, wenn die GPS-Ortung an einem fremden Kraftfahrzeug eingesetzt wird, ohne dass der Betroffene darin eingewilligt hat. Die Richter gingen davon aus, dass das Interesse des Überwachten am Schutz seines Bewegungsprofils sowohl die Ermittlungsinteressen eines Dritten als auch die Gewinnerzielungsabsichten eines Privatdetektivs überwiegt. Wird die GPS-Ortung ohne Genehmigung durchgeführt, macht sich nicht nur die ausführende Privatdetektei strafbar, sondern unter Umständen sogar der Mandant, da es sich um eine Anstiftung zur Ausspähung von Daten per GPS-Ortung handelt.
Die unbefugte Erhebung und Verarbeitung von nicht allgemein zugänglichen personenbezogenen Daten durch eine GPS-Ortung ist eine Ordnungswidrigkeit, die Bußgelder bis zu 300.000 Euro nach sich ziehen kann (§ 43 BDSG). Für unsere Detektei steht bei einer unberechtigten GPS-Ortung noch mehr auf dem Spiel: Bei einer Gewinnerzielungsabsicht steht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren im Raum (§ 44 Abs. 1 BDSG). Ein Urteil des Landgerichts Mannheim vom Dezember 2012 (Az. 4 KLs 408 Js 27973/08) setzte diese Regeln erstmals in eine Bestrafung um: Der Inhaber einer Detektei sowie zwei seiner Angestellten wurden wegen wiederholten Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetzes durch eine GPS-Ortung zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Eine GPS-Ortung kann Ihnen unsere Detektei daher nur dann anbieten, wenn die sehr engen Grenzen des Gesetzes dies erlauben. Dennoch können Sie sich darauf verlassen, dass unsere Privatdetektive das benötigte Beweismaterial beibringen, denn sie verfügen über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Observation und der Beweisbeschaffung. Unsere Detektei ermittelt im Rahmen der Gesetze persönlich und kompetent für Ihr Anliegen und verzichtet dabei im Zweifelsfall lieber ganz auf die umstrittene GPS-Ortung.