Wirtschaftskriminalität – was dazu zählt, und was sie anrichtet

Als Wirtschafskriminalität werden Straftaten bezeichnet, die in Unternehmen oder an Unternehmen begangen werden. Der Schaden, der aufgrund von Wirtschaftskriminalität entsteht, ist enorm – im Jahr 2010 waren es etwa 320 Millionen Euro.

Es gibt eine große Dunkelziffer

Die Dunkelziffer ist hierbei jedoch groß, da längst nicht alle Straftaten entdeckt und erfasst werden. Dafür gibt es mehrere Gründe: Zum einen weil es sich nicht um einzelne Straftaten handelt, sondern um ein komplexes Kriminalitätsfeld. Bei statistischer Erfassung bereitet dieser Umstand große Schwierigkeiten. Paragraf 74c des Gerichtsverfassungsgesetzes benennt Sachverhalte, die als Wirtschaftskriminalität eingestuft werden, doch bei bestimmten Straftaten, wie Betrug und Untreue, können die Auslegungen durchaus unterschiedlich ausfallen.

Zum anderen haben manche Wirtschaftsstraftaten keine bestimmten Opfer, sondern richten sich gegen die Allgemeinheit. Dies ist zum Beispiel bei der Steuerhinterziehung der Fall, bei Subventionsbetrug, Versicherungsbetrug oder Kartellbildungen. Meistens sind die Mitwisser gleichzeitig auch Mittäter und es fehlt dementsprechend an der Erstattung von Anzeigen.

Arten von Wirtschaftskriminalität

Es gibt eine Vielzahl von Delikten und Straftaten, die zum Bereich der Wirtschaftskriminalität zählen. Nachfolgend werden die häufigsten Arten vorgestellt, um einen Einblick und groben Überblick zu verschaffen.

• Betrug: Zu diesem Bereich gehören Vergehen wie Versicherungsbetrug, Betrug von Kunden und Steuerbetrug.
• Diebstahl/Unterschlagung: Dazu gehören Diebstähle von Arbeitswerkzeug, Waren oder Kapital.
• Elektronische Kriminalität: Dazu zählen das Stehlen von Informationen, die sich auf Computern befinden, und das Einschleusen von Virusprogrammen und Schadsoftware.
• Verletzung von Betriebsgeheimnissen: Davon spricht man, wenn es um die Weitergabe von Betriebsinterna und Informationen zu Produktentwicklungen oder um die Weitergabe von Fachwissen geht.
• Bestechung: Bestechung kommt zum Beispiel bei Vergaben von Bauaufträgen oder allgemein bei Auftragsvergaben vor. Auch um an betriebsinternes Wissen heranzukommen oder wenn Stillschweigen über bestimmte Vorgänge gewahrt werden soll, wird mit Bestechungsgeldern gearbeitet.
• Fälschung von Jahresabschlüssen: Dies geschieht in der Regel, um entweder eine Insolvenz zu verschleiern oder um weniger Steuern zahlen zu müssen.
• Verletzung von Urheberrechten: Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Produkt oder eine Technik kopiert und unter eigenem Namen vertrieben wird.

Nicht die Augen verschließen

Die Zahl der Straftaten im wirtschaftlichen Bereich steigt jedes Jahr und die Kreativität der Straftäter kennt keine Grenzen. Der einzige Weg, um dem Fortschreiten Einhalt zu gebieten, ist, stets wachsam zu sein und Verdachtsmomente nicht als Lappalie abzutun. Im Zweifelsfall dem Verdacht nachzugehen und falsch zu liegen ist nicht so schlimm, wie einem begründeten Verdacht nicht nachzugehen.