Anonyme Briefe an den Arbeitgeber und die schwerwiegenden Folgen

Seit einiger Zeit häufen sich Fälle, in denen der Arbeitgeber anonyme Briefe erhält, und zwar mit Inhalten, die von Drohungen, Verleumdungen bis hin Beleidigungen in Form von üblen Beschimpfungen reichen. Zum größten Teil erfüllen diese anonymen Briefe unterschiedliche Straftatbestände, nämlich unter anderem Androhung von Körperverletzung und Ausübung von psychischem Druck, der selbst einen hartgesottenen Arbeitgeber im Laufe der Zeit belastet und zermürbt. Die Verfasser solcher Briefe gehen erfahrungsgemäß dabei taktisch klug vor, sie treffen gründliche Vorkehrungen, um nicht enttarnt zu werden. Eine Anzeige gegen unbekannt bei der Polizei hat sich als wenig sinnvoll gezeigt und verläuft meistens im Sande.

Aber besonders wenn sich die anonymen Briefe häufen oder auch entsprechend bedrohlicher werden, sollte die betroffene Person nicht länger zögern, um sich Hilfe zu holen, wie zum Beispiel die Unterstützung einer kompetenten Detektei. Denn anonyme Briefe an den Arbeitgeber sind mit schwerwiegenden Folgen verbunden, und das sollte dem Verfasser bewusst gemacht werden.

Was ist zu tun, wenn ein Arbeitgeber anonyme Briefe erhält?

Sicherlich kommt es auf den Inhalt der anonymen Briefe an, die der Arbeitgeber erhält, wobei sich grundsätzlich sagen lässt, dass Briefe ohne Absender bzw. eindeutiger Zuordnung des Verfassers, keine Art und Weise darstellen, seinen Unmut, seine Unzufriedenheit oder seinen Ärger auszusprechen.

Wie oben schon erwähnt, verlaufen die Ermittlungen bei der Polizei mühselig oder auch gar nicht. Eine Anzeige fällt somit auf fruchtlosen Boden. Auf eigene Faust, den Verfasser von anonymen Briefen herauszufinden, ist ebenso un effizient. Hier mangelt es meist an Zeit und an Erfahrungen. Die Mitarbeiter einer renommierten Detektei, die sich mit derartigen Fällen auskennt, wie zum Beispiel die LB Detektei  wird hier im Endergebnis wesentlich mehr erreichen und dem Ganzen ein Ende setzen.

Was können Detektive tun, um den Verfasser von anonymen Briefen zu enttarnen?

Die Ermittler der LB Detektei  sind sehr erfahren, wenn es um anonyme Briefe geht. Sogenannte Schriftgutachter analysieren die Briefe zunächst, wenden dabei unterschiedliche Vorgehensweisen an, um letztendlich durch eine Gutachtenerstellung, die als Beweis oder Indiz dient, den Verfasser entsprechend zu finden und zur Rechenschaft zu ziehen.

Gezielt und äußerst professionell werden unter anderem verschiedene Wege durchlaufen: Eine DNA-Sicherung, quasi über die Briefmarke oder den Falz des Umschlages, dies selbstverständlich unter Wahrung der entsprechenden Gesetze, die Prüfung von eventuellen Abnormitäten des Schriftbildes, sichern von Fingerabdrücken, aber auch sprachwissenschaftliche Gutachten kommen hier zum Tragen. Allerdings betont die LB Detektei, dass DNA-Spuren zwar herangezogen, aber nicht ausgewertet werden dürfen. Denn hierfür benötigt man die Einwilligung der Person oder aber eine behördliche Verfügung, wie etwas die Polizei oder Staatsanwaltschaft. Ein sprachwissenschaftliches Gutachten zum Beispiel liefert oft schon reichlich Hinweise auf den oder die Täter. Allerdings muss hier schriftliches Vergleichsmaterial herangezogen werden, das vom vermeintlichen Täter stammt, wie zum Beispiel persönlich verfasste E-Mails oder anderes Schriftmaterial.

Fingerabdrücke – dadurch verraten sich Verfasser von anonymen Briefen

Die meisten Täter, die anonyme Briefe an den Arbeitgeber schreiben, wissen gar nicht, dass sie selbst der geringste Fingerabdruck verraten kann. Im Eifer des Gefechts werden trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Spuren an den Brief hinterlassen, die im besten Falle ausreichend Aufschluss geben können.

Deshalb raten die Ermittler der LB Detektei zwingend, anonyme Briefe auf keinen Fall mit bloßen Händen anzufassen, und falls doch, bei der Beauftragung unbedingt darauf hinzuweisen, sodass die Detektive die Fingerabdrücke des Arbeitgebers oder dessen Assistenz entsprechend zuordnen können. Am besten, wenn vorhanden, sollten diese Briefe nur mit Schutzhandschuhen oder Ähnliches berührt werden und möglichst nicht von mehreren Personen, alles andere führt dazu, dass die Spuren des Täters verwischt werden und nicht mehr auswertbar sind. Außerdem sollte der Arbeitgeber, der durch anonyme Briefe belästigt wird, diese in einer Klarsichthülle oder einen Umschlag aufbewahren. Ebenso ist die Sicherung von allen verfügbaren Übertragungsdaten zu empfehlen, wenn die Schreiben in elektronischer Form geschickt werden. Inhalte, ob Vorwürfe oder Forderungen, sollten unbedingt verifiziert werden, um sich einen Überblick zu verschaffen. Auch einer möglichen Kontaktaufforderung sollte nachgegangen werden, um zunächst scheinbar die Forderungen des Täters zu befriedigen.

Anonyme Briefe nicht „aussitzen“, das kann gefährlich sein!

Die LB Detektei  weist aufgrund ihrer vielfältigen Berufserfahrungen darauf hin, dass das „Aussitzen“ oder die Verharmlosung von anonymen Briefen unter Umständen sehr gefährlich werden kann für den Arbeitgeber. Schließlich weiß niemand, was den Täter zu dieser Handlung getrieben hat und vor allem, ob der Täter seine Androhungen realisiert. Sicherlich hängt das von dem Inhalt der anonymen Briefe ab, aber es ist auf jeden Fall zu empfehlen, sich rechtzeitig Hilfe zu holen. Und je nach Schweregrad haben anonyme Briefe schwerwiegende Folgen für den Täter, wie etwa die fristlose Kündigung und gegebenenfalls Regressansprüche.
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