Videoüberwachung – wann darf man eine Person überwachen?

In vielen Betrieben, in Kaufhäusern, auf Tankstellen und auch in Bahnhöfen und Ähnliches sind Videokameras installiert, um entsprechend eine Überwachung zu gewährleisten, die unter anderem der Kriminalitätsbekämpfung beziehungsweise der Sicherheit dient. Besonders in einigen Firmen werden Videokameras eingesetzt, um die Belegschaft vor Diebstählen abzuschrecken. Es gibt wohl aber keinen Menschen auf der ganzen Welt, der mit einer Videokamera überwacht werden möchte. Ganz im Gegenteil, eine Videoüberwachung stellt grundsätzlich einen extremen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Menschen dar. Die Überwachung mit einer Videokamera ist schließlich sehr umfassend, es wird jede Bewegung aufgezeichnet. Liegen aber bestimmte Gründe vor, die für eine Videoüberwachung sprechen, ist dies unter Umständen legitim, vorausgesetzt, es werden einige wichtige Aspekte beachtet. Es bedarf quasi einer unterlegten Rechtfertigung, um die Zulässigkeit einer Videoüberwachung zu erwirken.

Gründe für eine Videoüberwachung?

Neben den bereits oben erwähnten Gründen ist die Überwachung mit einer Videokamera auch zulässig, wenn ein konkreter Verdacht besteht, der durch das Videomaterial, das als stichhaltiger Beweis herangezogen werden kann, belegt wird. Besonders Detekteien setzen im Rahmen ihrer Tätigkeit vielfach Videokameras ein, und zwar in Fällen von Vandalismus und Sachbeschädigung, Diebstahl aber auch zum Beispiel während einer Observierung. Rechtlich gesehen ist eine Videoüberwachung in solchen Fällen erlaubt, und zwar für einen Zeitraum von 14 Tagen.

Grundsätzlich kommt es auf die Verhältnismäßigkeit einer Videoüberwachung an. Die Wahrnehmung des Hausrechts kann einer der Gründe sein, um das jeweilige Objekt schützen zu können. Allerdings ist dieses Recht an gewisse Bedingungen geknüpft. Das bedeutet zum Beispiel, dass zwar der Eingangsbereich, wenn nötig, überwacht werden darf, aber eben auch nur dieser Bereich. Die Straße oder der Gehweg vor der Eingangstür darf in diesem Falle nicht überwacht werden. Es gilt eine Regel: Wer auf eine Videoüberwachung zugreifen möchte, ist verpflichtet, nachzuweisen, dass er nicht gegen Gesetze verstößt. Diese Person befindet sich somit in der Erklärungspflicht. Als Grundlage dienen hier unterschiedliche Urteile, auf die man sich im Falle einer Videoüberwachung berufen kann.

Es gibt allerdings einige Bereiche, die unter keinen Umständen überwacht werden dürfen, weil ansonsten das Persönlichkeitsrecht und die Privatsphäre verletzt werden. Darunter fallen öffentliche Toiletten, Bars, Foyers, Aufenthalts- und Umkleideräume. In manchen Fällen werden auch nur Attrappen zur Abschreckung eingesetzt, aber auch diese dürfen in oben genannten Bereichen ebenso nicht verwendet werden. In anderen Bereichen zwar schon, aber wiederum auch nur unter Beachtung bestimmter Punkte. Sie müssen genauso behandelt werden wie echte Videokameras. Auch Straßen und Bürgersteige dürfen ausschließlich von der Polizei und anderen Sicherheitsbehörden überwacht werden.

Die Umsetzung einer Videoüberwachung ist ausschlaggebend

Wenn Gründe vorliegen, die eine Videoüberwachung erlauben, kommt es aber auch auf die Umsetzung einer Videoüberwachung an. Heimliche Videoüberwachungen sind grundsätzlich verboten, es sei denn, es liegen triftige Gründe vor. Personen, die von einer Videoüberwachung betroffen sind, müssen darüber informiert werden. Ebenso müssen entsprechende Hinweisschilder angebracht werden, die eindeutig aussagen, dass dieser Ort mit einer Videokamera überwacht wird. Diese Hinweisschilder erlauben betroffenen Personen die Entscheidung, sich entweder mit der Überwachung einverstanden zu erklären oder sich dieser zu entziehen. Weiterhin muss deutlich gemacht werden, wie die Aufnahmen genutzt oder verarbeitet werden. Zusätzlich sollten Personen, die bestimmte Bereiche mit einer Videokamera überwachen lassen wollen, einen konkreten Zweck und Sinn der Überwachung angeben, der erfüllt wird und anschließend alle Aufnahmen löschen.

Wann ist eine Videoüberwachung sinnvoll?

Sicherlich spricht vieles dafür, eine Videoüberwachungsanlage zu installieren. An Orten, an denen der Umgang mit Bargeld oder anderen wertvollen Gegenständen zum Alltag gehört, dient eine Videoüberwachung der Sicherheit für die Mitarbeiter und auch Kunden. Zum Beispiel wird heutzutage eigentlich jede Spielhalle mit einer Videokamera überwacht, weil es immer wieder zu Raubüberfällen kommt. Auch für die Arbeit einer Detektei ist die Videoüberwachung einfach unerlässlich. Selbstverständlich darf auch hier die Überwachung mit einer Videoanlage nur eingesetzt werden, um den Fall aufklären zu können. Da sich zum Beispiel die Diebstahlfälle in zahlreichen deutschen Betrieben häufen, kann nur eine Videoüberwachung Abhilfe verschaffen. Das autorisiert, natürlich nach Information und Aufklärung der Belegschaft, sowohl die Detektive als auch den Inhaber des Unternehmens, Videokameras zu installieren.

Die LB Detektei arbeitet vielfach mit Videoüberwachung. Das Team dieser kompetenten Detektei ist im Bereich Videoüberwachung im höchsten Maße versiert und kann allen interessierten Personen umfassend zum Thema Videoüberwachung beraten, aufklären und informieren.

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