Erbschleicher in Deutschland: Gegen dieses Geschäftsmodell helfen nur Beweise
Erbschleicherei ist in Deutschland ein weit verbreitetes Phänomen. Der Erbschleicher kann sich hierzulande in einem relativ rechtsfreien Raum bewegen. Dennoch gibt es Möglichkeiten, Vorsorge zu treffen oder bereits entstandenen Schaden rückgängig zu machen.
Hilfreich ist dabei die Unterstützung durch einen Fachanwalt und durch eine Detektei, die Beweise für erbschleicherische Aktivitäten sammelt.
Erbschleicher fallen unters Strafgesetzbuch
In Deutschland gilt die Testierfreiheit. Sie ist dem Gesetzgeber so wichtig, dass er sie im Grundgesetz verankert hat (Artikel 14 GG). Testierfreiheit bedeutet: Jeder darf frei über die Weitergabe seines Vermögens entscheiden. Dabei sind die engsten Angehörigen allerdings durch ihr Pflichtteilsrecht geschützt. Dennoch öffnet diese Testierfreiheit einen weiten Raum für Erbschleicher. Hier setzen sie ihre Hebel an, um durch Schenkungen, Vollmachtserteilungen oder großzügige Zuteilungen ein beträchtliches Stück vom Kuchen zu ergattern. Wenn Ihnen als Angehörigem irgendwelche Aktivitäten auffallen, die den Verdacht der Erbschleicherei erregen, sollten Sie nicht zögern, sich Hilfe zu holen. Denn trotz der in Deutschland herrschenden Testierfreiheit fallen viele dieser Erbschleicher-Aktivitäten in den Bereich des Strafgesetzbuches. Ein erfahrener Detektiv versteht sich darauf, im Verborgenen so lange Beweise zu sammeln, bis dem Erbschleicher sein Handwerk gelegt werden kann.
Geschäftsmodell Erbschleicherei
Erbschleicherei ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein geplantes Vorgehen, mit dem Menschen um ihr rechtmäßiges Erbe gebracht werden sollen. In der Bundesrepublik kommt dieses kriminelle Verhalten so häufig vor, dass es bereits als Geschäftsmodell bezeichnet worden ist. Der Erbschleicher ist darum bemüht, ein Vertrauensverhältnis zu dem potenziellen Erblasser herzustellen. Das kann auf verschiedene Weise geschehen. Oft steht der Erbschleicher seinem Opfer übertrieben hilfreich zur Seite, macht sich unentbehrlich, indem er Aufgaben übernimmt, Pflegedienste leistet, den Lebensabend „versüßt“. Vielleicht erzählt er eine rührende Geschichte, wie er unverschuldet in Not geraten ist. Auch kundschaftet er das Angehörigen-Umfeld aus und streut Zweifel an der Loyalität naher Verwandter. Dieser Beziehungsaufbau geschieht nicht aus reiner Nächstenliebe – außer der zu sich selbst. Wenn das Opfer dem Erbschleicher „blind“ vertraut, leitet er seine Maßnahmen ein, mit denen er an sein Vermögen kommt.
Wachsamkeit und Nähe sind der beste Erbschleicher-Schutz
Erbschleicherei hat mehrere Opfer: Den Erblasser, dem die Möglichkeit genommen wird, sein lebenslang angespartes Vermögen denen zukommen zu lassen, die ihm am nächsten stehen; und die Angehörigen, die aus der Sache allenfalls mit ihrem Pflichtteil herausgehen. Für Sie potenzielles Opfer gibt es einen wichtigen Verhaltensgrundsatz, der ihnen gegen die Tricks der Erbschleicher hilft: Bleiben Sie mit Ihrem Angehörigen in einem guten Kontakt und halten Sie die Augen offen. Dann werden Ihnen merkwürdige Verhaltensweisen oder dubiose neue Bekanntschaften nicht entgehen. Sollte sich dieser Verdacht erhärten, scheuen Sie sich nicht, unsere Detektei zu kontaktieren. Wir sind darauf spezialisiert, private Umfelder dezent zu observieren.
Lebzeitige Schenkung: Das schnelle Geld
Erbschleicher greifen das Vermögen aus verschiedenen Positionen an. Zuerst schaffen sie die Grundlagen: Sie stellen ein Vertrauensverhältnis her und isolieren (oder diffamieren) nahestehende Verwandte und Freunde. Ist ihnen das gelungen, beschreiten sie einen Weg, der ihnen Zugang zum Vermögen schon zu Lebzeiten des Erblassers verschafft. Gemeint ist die lebzeitige Schenkung. Besonders gerne lassen sich Erbschleicher Geldersparnisse und Wertsachen wie Schmuck und Goldmünzen überschreiben. Um Immobilien machen sie meist einen Bogen, denn für die Schenkung braucht es die Beurkundung durch einen Notar.
Die Schenkung rückgängig machen
Viele ältere Menschen befinden sich dem Erbschleicher gegenüber in einer Notlage. Sie sind hilfebedürftig und können ihre Angelegenheiten eventuell nicht mehr voll überblicken. Der Erbschleicher macht sich diese Not- oder Zwangslage zunutze. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Präzedenzurteil vom 15.11.22, AZ. X ZR 40/20 entschieden: Eine Schenkung kann rückgängig gemacht werden, wenn sie in einer Zwangslage veranlasst worden ist. Sie erfüllt den Tatbestand der Sittenwidrigkeit nach § 128 BGB.
Für solche Beweisführungen brauchen Sie insbesondere eines: Beweise. Sie müssen anhand konkreter Beobachtungen belegen können, dass Ihr Angehöriger durch die Umstände zur Schenkung genötigt worden ist. In diesen und in vielen anderen Fällen ist die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Detektiv zielführend. Wir liefern die Argumente für Ihren Erfolg vor Gericht.
Urkundenunterdrückung: BGB oder StgB?
Manche Aktivitäten der Erbschleicher geschehen in jener rechtlichen Grauzone, die durch die Testierfreiheit bedingt wird. Andere sind klar kriminellen Charakters und lassen sich mit entsprechenden Paragraphen des Strafgesetzbuches (StgB) verfolgen. Hat sich der Erbschleicher ein Vertrauensverhältnis und den Zugang zu einem bereits vorliegenden Testament verschafft, lässt er dieses gerne verschwinden, um es durch eine ihm vorteilhafte Verfügung zu ersetzen. Die Vernichtung eines Testaments ist laut § 2255 BGB durchaus legitim, wenn sie durch den Erblasser selbst geschieht und dieser dadurch seinen bewussten Willen ausdrückt. Wird das Testament ohne sein Wissen oder unter Nötigung aus dem Verkehr gezogen, kommt dagegen § 274 StgB zum Tragen: Dieser legt das Strafmaß bei einer Urkundenunterdrückung fest.
Beweise zerstören gefälschte Testamente
Erbschleicher schrecken nicht davor zurück, ein vorhandenes Testament zu manipulieren, indem Sie den Erblasser Formulierungen zu ihrem Vorteil diktieren. Erreichen sie dieses Ziel nicht, gehen sie noch einen Schritt weiter und setzen selbst Dokumente oder Teilformulierungen auf. Gerne verfassen Sie auch Briefe oder digitalen Schriftverkehr mit dem Ziel, Angehörige untereinander auszuspielen. Solche Aktivitäten fallen unter das Strafgesetzbuch, müssen jedoch von Ihnen als Angehörigem gut belegt werden.
Juristische Laien sind der Meinung, dass die Nachlassgerichte jedes eingereichte Testament auf seine Echtheit prüfen. Das ist ein Irrtum. Diese Institution stellt lediglich fest, ob das Schriftstück hinsichtlich Form und Inhalt als Testament gelten kann. Die Zweifel an seiner Echtheit obliegen Ihnen als Angehörigem. Prüfen Sie die Testamentskopie genau, die Ihnen vom Nachlassgericht zugestellt wird. Erkennen Sie Ungereimtheiten, steht Ihnen eine amtliche Überprüfung zu. Diese geschieht im Rahmen eines Erbscheins Verfahrens. Um das Gericht zur Prüfung des Testaments zu bewegen, müssen Sie allerdings konkrete Anhaltspunkte für die vermutete Fälschung/Manipulation vorbringen. Und hier kommt wieder die Arbeit unserer Detektei ins Spiel.
Ein guter Detektiv sammelt seine Beweise im Verborgenen oder in einem Rahmen, der keinen Verdacht erregt. Um die vermutete Testamentenfälschung zu beweisen, kann er beispielsweise Schriftproben des Erblassers dokumentieren, um sie als Vergleich heranziehen. Für die Gerichtsprüfung ist auch die Recherche nach früheren letztwilligen Verfügungen sinnvoll. Wenn es dem Detektiv gelingt, „under Cover“ ins häusliche Umfeld des Erblassers zu gelangen, leisten seine Aussagen wertvolle Zeugendienste.
Die Fälschung eines Testaments ist keine strafrechtliche Kleinigkeit. Der Erbschleicher muss nach § 267 Abs. 1 mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, wenn er unechte Urkunden erstellt.
Die Vorsorgevollmacht: Ein Jackpot für den Erbschleicher
Die Vorsorgevollmacht wird als „Jackpot für Erbschleicher“ bezeichnet. Gelingt es habgierigen Menschen, eine solche Vollmacht zu erhalten, leiten sie damit viele Aktionen ein, um den Erblasser zu isolieren und zu seinen Lebzeiten Vermögen abzuschöpfen. Der einzige Haken an der Sache: Eine Vorsorgevollmacht gilt erst ab dem Tag, an dem Ihr Angehöriger nicht mehr in der Lage ist, selbstständig zu handeln und eigene klare Entscheidungen zu treffen. Allerdings wird sie aus praktischen Gründen meist als ab sofort gültig formuliert – für den Fall der Fälle. Damit sind dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Können Sie jedoch nachweisen, dass Ihr Angehöriger niemanden benötigt, der Entscheidungen und Handlungen für ihn übernimmt, legen Sie damit dem Erbschleicher Bremsen an. Für solche Beobachtungen braucht es viel Zeit und Aufmerksamkeit – Dienstleistungen, die unsere Detektei gerne für Sie übernimmt. Wir stoppen Erbschleicher, bevor sie größeren Schaden angerichtet haben.
Auch die Aktivitäten rund um die nicht korrekte Vollmachtserteilung gehören in die Zuständigkeit des Strafgesetzbuches. Es ist in jedem Fall zu prüfen, ob der Erbschleicher hier die Schwelle zum Betrug an den rechtmäßigen Erben überschritten hat (§ 263 StgB). Wir liefern die Beweise für kriminelle Handlungen.
Testierfähigkeit und Erbunwürdigkeit: Zwei gute Waffen gegen Erbschleicherei
Für Sie als Angehöriger gibt es zwei weitere Abwehrmechanismen gegen Erbschleicher: die Testierfähigkeit und die Erbunwürdigkeit. Hat sich der Erbschleicher hinter Ihrem Rücken bereits ein Vertrauensverhältnis zu Ihrem Angehörigen verschafft und eine Testamentsänderung zu seinen Gunsten erwirkt, bedeutet das für Sie keine vollendete Tatsache. Viele Kriminelle nutzen die Altersschwäche des Erblassers aus. Sollte diese beispielsweise im Rahmen einer Demenz soweit ausgeprägt sein, dass Ihr Angehöriger seine Entschlüsse nicht mehr frei treffen und deren Konsequenzen nicht mehr überblicken kann, liegt eine eingeschränkte Testierfähigkeit vor. Diese muss vom örtlichen Nachlassgericht amtlich festgestellt werden.
§ 2339 BGB legt die Umstände fest, unter denen ein potenzieller Erbe als erbunwürdig eingestuft wird. Mithilfe dieser Rechtsbestimmung kann es Ihnen gelingen, den Erbschleicher schnell und endgültig loszuwerden. Erbunwürdigkeit liegt zum Beispiel vor, wenn sich der Erbschleicher bereits durch Urkundenfälschung strafbar gemacht hat – was nicht selten vorkommt. Aber auch die Tochter, die ein Testament selbst verfasst und ihrer Mutter zum Unterschreiben vorlegt, macht sich laut Landgericht Kassel AZ 6 O 542/22 erbunwürdig.
Wir sammeln Argumente für Ihr Recht
In beiden Fällen beschleunigt die Zusammenarbeit mit unserer Detektei das Verfahren. Unser professioneller Detektiv kennt die Indikatoren für Erbschleicherei und sammelt unbemerkt gerichtsfähige Beweise – also Argumente, die für eine Einschränkung der Testierfähigkeit sprechen oder Belege früherer Straftaten des Erbschleichers, um eine Erbunwürdigkeit zu veranlassen. Unsere Mitarbeiter sind mit den Tricks der Erbschleicher vertraut. Sie dokumentieren alle strafrechtlich relevanten Aktivitäten mit modernster Technik, ohne den Erbschleicher Verdacht schöpfen zu lassen. Gegen die Intrigen und Fallen der Erbschleicher helfen vor Gericht nur handfeste Beweise für die Kriminalität ihrer Taten. Mit der Unterstützung unserer Detektei setzen Sie Ihr gutes Recht durch und bringen auch heikle Rechtsangelegenheiten wie eine Erbschaft wieder ins Reine.