Diebstahl und Sachbeschädigung im Nachbarschaftsstreit

Ein Nachbarschaftsstreit ist langwierig, nervenaufreibend, eskalierend und kostspielig. Das Thema kann jeden treffen – nicht umsonst landete Raab mit seinem Lied über den Knallerbsenstrauch, der den Maschendrahtzaun beschädigt, einen Nummer-1-Hit.

Wenn es den Nachbarn nicht gelingt, den Frieden wiederherzustellen, kann die Auseinandersetzung immer gravierendere Ausmaße annehmen – bis zum Diebstahl, zur Sachbeschädigung oder zur Gewaltanwendung. Sollten Sie selbst in Ihrem Nachbarschaftsstreit eine Eskalationsstufe erreicht haben, in der solche rechtswidrigen Übergriffe vorkommen, benötigen Sie professionelle Hilfe. Unsere Detektei ist darin erfahren, auf seriöse und juristisch einwandfreie Art Beweise für Handlungen zu sammeln, die gegen Recht und Ordnung verstoßen. Nur auf diesem Weg lässt sich dem Nachbarschaftsstreit in den meisten Fällen wirklich ein Ende setzen. Schützen Sie sich durch den Experten.

Sachbeschädigung: Die Geschichte einer Eskalation

Ein typisches Fallbeispiel für einen Nachbarschaftsstreit sieht so aus: Ihr Nachbar, mit dem Sie bisher freundlichen Small Talk gehalten haben, regt sich darüber auf, dass die Müllabfuhr seine Tonne nicht geleert hat. Er gibt Ihrem Auto die Schuld, dass seiner Ansicht nach beim Parken zu weit in die Straße hineinragt. Sie können es aber nicht anders stellen. Und schließlich, sagen Sie, sei die Müllabfuhr bisher immer durchgekommen, am Auto könne es nicht liegen. Daraus entwickelt sich ein ernster Streit. Obwohl die Müllabfuhr die Nachbartonne in den nächsten Wochen immer ordnungsgemäß leert, kritisiert der Nachbar die Parkposition Ihres Autos und befürchtet Nicht-Entleerung. Er spricht nicht mehr mit Ihnen, wirft Ihnen stattdessen Zettel in den Briefkasten. Dann erreicht der Nachbarschaftsstreit eine neue Eskalationsstufe. Eines Tages entdecken Sie Kratzer an Ihrem Auto. Sie verdächtigen Ihren Nachbarn, halten sich aber mit Anschuldigungen zurück, weil Sie wissen, dass Sie ohne Beweise keine Chance haben. Zwei Wochen später, nach weiteren Aufforderungen, umzuparken, ist der Reifen platt. Spätestens jetzt benötigen Sie in Ihrem Nachbarschaftsstreit professionelle Hilfe, denn die Sachbeschädigung an Ihrem Auto fügt Ihnen gravierenden finanziellen Schaden zu. Und für Sie als Opfer ist es schwierig bis unmöglich, Beweise zu sammeln, die dabei helfen, Ihrem Nachbarn das Handwerk zu legen. Die Experten unserer Detektei nehmen sich Ihrer Angelegenheit mit Umsicht und Effizienz an.

Selbsthilfe im Nachbarschaftsstreit – keine gute Idee

Sachbeschädigung und Diebstahl sind unter Strafe gestellte Delikte. Wenn Sie im Rahmen eines Nachbarschaftstreits selbst Opfer dieser kriminellen Handlungen werden, ist es Ihr dringlicher Wunsch, dass ihnen so schnell wie möglich ein Riegel vorgeschoben wird. Aber wenn Sie jetzt zur Selbsthilfe greifen, machen Sie die Dinge meistens noch schlimmer.

Angenommen, Sie installieren eine verdeckte Videoüberwachung, um die Sachbeschädigung an Ihrem Auto zu dokumentieren. Oder Sie legen sich mit dem Fotoapparat auf die Lauer. Beides an sich keine schlechten Ideen, denn ohne Beweise legen Sie keinem Täter das Handwerk. Es stellt sich nur die Frage, wie viel diese Beweise wert sind. Gegen verdeckte Videoüberwachung und heimliche Fotoaufnahmen stehen in Deutschland Gesetze, die das Persönlichkeitsrecht der fotografierten oder gefilmten Person schützen.

Verdeckte Videoüberwachung: Ein Beweismittel nur für Profis

Die ersten Artikel des bundesdeutschen Grundgesetzes (GG) stellen die Persönlichkeitsrechte des Menschen unter Schutz. Und diese Persönlichkeitsrechte haben Sie in einem juristischen Streitfall schneller verletzt, als Sie es ahnen. So ist eine verdeckte Videoüberwachung nur in wenigen, eng definierten Fällen legal durchführbar. Es genügt nicht, dass Sie gegenüber dem potenziellen Täter ein berechtigtes Interesse daran haben. Material aus einer privat durchgeführten Videoüberwachung wird vom Gericht in der Regel nicht anerkannt.

Privates Beweisfoto? – Schwierige Rechtslage

Das gleiche gilt für Fotos. Auch hier greifen die allgemeinen Persönlichkeitsrechte, wie sie im Grundgesetz formuliert sind. Außerdem § 201a Strafgesetzbuch (StGB): Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen. Nehmen Sie Ihren Nachbarn in seiner Wohnung auf, drohen Ihnen im Rahmen dieses Paragraphen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen. Und auch die Verbreitung Ihrer Bildaufnahmen, also die Nutzung vor Gericht, ist keine Selbstverständlichkeit. Hier greift § 22 des Kunsturheberrechtsgesetzes (KunstUrhG), der das Verbreiten von Bildaufnahmen untersagt. Auch die §§ 6b und 32 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) schränken die Verwertung stark ein.

Gerichtsfähige Beweismittel benötigen eine erfahrene Detektei

Ganz entscheidend ist das berechtigte Interesse an einer Bilddokumentation und ihrer Verwertung. Diese liegt im Rahmen einer fortgesetzten Sachbeschädigung zwar vor. Dennoch müssen alle Maßnahmen, die Sie in Ihrem Nachbarschaftstreit ergreifen, gut abgewogen werden. Zudem kommt es auf das Umfeld der Bilddokumentation an. Nur durch die Zusammenarbeit mit einer professionellen Detektei umgehen Sie die vielen rechtlichen Fallen, in die Sie geraten können. Unsere Experten besitzen das juristische Hintergrundwissen, um zu entscheiden, wann und wie eine Videoüberwachung durchgeführt oder Fotodokumentation so eingeholt werden kann, dass sie in einer juristischen Auseinandersetzung als Beweismittel Bestand hat.

Das Delikt der Sachbeschädigung fällt unter den § 303 StGB, der Geldstrafen oder bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe dafür festlegt. Allerdings zählt die Sachbeschädigung zu den unechten Antragsdelikten. Damit meinen die Juristen unrechtmäßige Handlungen, die nur auf Antrag des Geschädigten einer Strafverfolgung unterliegen. Umso wichtiger also im Nachbarschaftstreit-Fallbeispiel, dass der Geschädigte seinen Strafantrag mit haltbaren Beweisen untermauern kann. Und die holt er sich nur in Zusammenarbeit mit einer seriösen Detektei ein. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung. Wir zeigen Ihnen Wege aus dem Dilemma.

Diebstahl – leider auch unter Nachbarn ein häufiges Delikt

Diebstahl zählt zu häufigsten Vergehen, und das nicht nur bei einem Nachbarschaftstreit. Etwa 40 Prozent aller strafgerichtlichen Verurteilungen betreffen Diebstahlsdelikte. Mit dem Strafmaß für Diebstahl und seiner Definition befasst sich der § 242 StGB. Wer einem anderen eine bewegliche Sache wegnimmt, um sie sich selbst anzueignen oder an Dritte weiterzugeben, erhält eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Auch der Diebstahl-Versuch ist strafbar.

Wenn der Paketbote zweimal klingelt

Oft ist ein Diebstahl Teil der Eskalation in einem Nachbarschaftstreit. Ein Beispiel: Sie bestellen gerne im Internet und haben für die Paketlieferungen eine große Box im Eingangsbereich Ihres Hauses aufgestellt. Bedauerlicherweise gibt es immer wieder Auslieferungsfahrer, die den praktischen Ablageort übersehen und die Bestellungen nebenan abgeben. Einer Ihrer Nachbarn regt sich darüber auf. Er fordert von Ihnen, bei den Internet-Händlern einen Hinweis zu hinterlegen, dass keine Pakete an seiner Adresse abgegeben werden dürfen. Trotzdem Sie dieser Forderung nachkommen, landet manchmal trotzdem wieder etwas bei ihm. Der Nachbar grüßt nicht mehr und droht mit juristischen Konsequenzen. Der Nachbarschaftstreit eskaliert. Und plötzlich ist das Schloss Ihrer Paketbox aufgebrochen, der Inhalt entwendet. Kann dieser Diebstahl Teil Ihrer Auseinandersetzungen mit dem Nachbarn sein?

Sensible Beweisermittlung bei Diebstahl

Auch Diebstahl, obgleich ein strafwürdiges Vergehen, berechtigt Sie nicht, eine verdeckte Videoüberwachung zu installieren oder wahllos Aufnahmen von Ihrem Nachbarn zu machen. Das Problem einer solchen unsichtbaren Überwachung innerhalb Ihres Hausbereichs: Sie nehmen nicht allein den Nachbarn auf, an dessen Handlungsdokumentation Sie möglicherweise (aber auch das muss rechtlich gesichert sein) ein berechtigtes Interesse haben – außer Ihrem Nachbarn kann auch jeder andere unbescholtene Bürger in den Fokus der verdeckten Videoüberwachung kommen. Hier drohen Bußgelder und Schadensersatzforderungen.

Offene Videoüberwachung: Abschreckungsmittel gegen den Dieb

Selbstverständlich wäre eine Videoüberwachung das Mittel der Wahl, wenn diese juristisch verwertbare Beweise liefern könnte. Es gibt zwei Ausnahmen, in denen eine solche Überwachung zulässig wäre. Erstens ist es Ihnen selbst möglich, ein offenes Kamerasystem anzubringen. Dieses wird aller Wahrscheinlichkeit nach keinen Diebstahl dokumentieren, aber vor ihm abschrecken. Das hilft Ihnen also bei der Prävention, aber es legt Ihrem Nachbarn nicht das Handwerk. Vermutlich wird er sich in Ihrem Nachbarschaftstreit neue Gemeinheiten einfallen lassen.

Detektei mit juristisch geschulten Fachleuten

Die zweite Möglichkeit einer effektiven und legalen Videoüberwachung ist die Zusammenarbeit mit unserer Detektei. Unsere Experten kennen sich nicht nur ausgezeichnet mit ihrem technischen Equipment aus – sie wissen auch, wann sie es wie einsetzen können und wann nicht. Jeder Mitarbeiter unserer Detektei wird von uns auch juristisch geschult. Er kennt seine Rechte und deren Grenzen. Im Fall einer verdeckten Videoüberwachung gleicht er seine Verhaltensweisen eng mit den Bestimmungen des BDSG ab, der unter anderem die Informationspflicht gegenüber Personen bei Überwachungsmaßnahmen regelt. Auch Fotodokumentationen wissen die Fachleute unserer Detektei so anzulegen, dass niemand anderes, der mit dem Nachbarschaftstreit nichts zu tun hat, ins Bild gerät und auch selbstverständlich keine Aufnahmen des potenziellen Täters innerhalb dessen vier Wänden gemacht werden. Nur auf diese Weise erhalten Sie Beweismaterial, das den Diebstahl unwiderlegbar und unabweisbar dokumentiert.

Tipp vom Experten: Verhalten Sie sich defensiv

Ob Sachbeschädigung oder Diebstahl – wenn der Nachbarschaftstreit eine solche Eskalationsstufe erreicht hat, gilt es für Sie als Geschädigtem, Ruhe zu bewahren. Unternehmen Sie nichts, das Ihnen bei einer späteren juristischen Klärung zu Last gelegt werden könnte. Ganz ungünstig wäre es, den »Gegner« mit eigenen Mitteln zu bekämpfen und selbst ein Delikt zu verüben. „Auge um Auge“ bringt Sie selbst vor den Richter. Halten Sie sich auch mit Äußerungen wie „Dir werde ich es schon zeigen“ oder „Pass auf, bald landest du in Handschellen“ zurück. Verzichten Sie auf solche Drohungen und bleiben Sie ausgleichend und defensiv. Das ist auch für die Ermittlungsarbeit unserer Detektei die beste Ausgangsbasis. Denn hat der Nachbar erst einmal gewittert, dass Gefahr für ihn in Verzug ist, stellt er sein Verhalten möglicherweise vorübergehend ab oder überlegt sich neue Schikanen. Wiegt er sich aber in Sicherheit, wird er seine kriminellen Aktionen aller Wahrscheinlichkeit nach weiter ausführen und irgendwann von uns in die Falle gelockt werden können.

Gute Handlungsstrategien benötigen Beratung

Zu einer professionellen Ermittlungsarbeit in einem Nachbarschaftstreit zählt auch eine gute Beratung. Die ist in unserer Detektei kostenfrei und unverbindlich. Unsere Mitarbeiter lassen sich Ihren Fall – ob Diebstahl, Sachbeschädigung oder ein anderes inakzeptables Verhalten – ausführlich schildern. Wichtig für uns ist es unter anderem, zu verstehen, auf welcher Eskalationsstufe sich der Streit befindet und wie Sie selbst sich bisher verhalten haben. Auch die Umgebung, in der wir observieren, klären wir mit Ihnen ab, um unsere technischen Hilfsmittel, die Videoüberwachung, Fotografie mit Teleobjektiv oder Schallaufzeichnung, danach auszuwählen. Verlassen Sie sich auf unsere Professionalität. Kein Aufsehen zu erregen und Beweise mit Geduld und im Rechtsrahmen zu sammeln: Das sind die Merkmale jeder guten Detektei.

Endlich hat der Schrecken ein Ende

Das Nachbarschaftsrecht ist in den §§ 903–924 BGB und im § 1004 BGB geregelt. Es gilt bundesweit und definiert die Rechte und Pflichten von Nachbarn. Diebstahl und Sachbeschädigung sind undiskutierbare Verstöße gegen das Nachbarschaftsrecht und darüber hinaus Delikte, für die in der Rechtsprechung definierte Strafmaße festgesetzt worden sind. Ein Nachbarschaftstreit, der nicht von außen reguliert wird, schwelt und brennt erfahrungsgemäß über Jahre weiter. Entscheidend ist es, bei solchen offen zutage liegenden Delikten dem Verursacher die Grenzen aufzuzeigen. Und das funktioniert nur über die Rechtsprechung. Diese aber nimmt sich der Sache nur in Ihrem Sinne an, wenn es Ihnen gelingt, hieb- und stichfeste legale Beweise für den Diebstahl oder die Sachbeschädigung zu erbringen. Dafür ist unsere Detektei da. Nach der Beweisermittlung stellen wir Ihnen das Material in einer verwertbaren, ordentlichen Form zur Verfügung. Ebenfalls erhalten Sie von uns einen ausführlichen Bericht, in dem wir unsere Ermittlungsarbeit zusammenfassen. Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, profitieren Sie von der Möglichkeit, unseren ermittelnden Mitarbeiter als Zeugen in Ihrer Sache zu benennen. Nur auf diese Weise bremsen Sie Ihren Nachbarschaftstreit wirklich aus.

Kostenübernahme und Schadensersatz

Und noch eine weitere gute Nachricht zum Schluss: Sollte das Gericht Ihren Nachbarn der Sachbeschädigung oder des Diebstahls schuldig sprechen, werden diese oft dazu verpflichtet, die Kosten für die Arbeit unserer Detektei zu tragen. Neben dem äußerst wünschenswerten Effekt, Ihrem Nachbarschaftstreit einen wirksamen Riegel vorzuschieben, entstehen Ihnen bei entsprechendem richterlichem Urteil keine Ausgaben. Darüber hinaus verpflichtet der § 823 BGB den der Tat überführten Nachbarn zu einer Schadensersatzzahlung für die begangene Sachbeschädigung oder für den Diebstahl. Aber wohlgemerkt: Solche Früchte sind nur durch legale und eindeutige Beweise zu ernten. Das sind Ergebnisse, für die unsere Detektei einsteht.

Nehmen Sie im Bedarfsfall noch heute mit uns Kontakt auf.