Diebstahl, Betrug und Geheimnisverrat in Unternehmen nehmen deutlich zu
Detektei ermittelt bei firmeninternem Diebstahl: Den Feind im Inneren enttarnen
Eine aktuelle Schadensauswertung der Kreditversicherungsgruppe Allianz Trade zeigt: Delikte wie Diebstahl, Betrug und Unterschlagung richten in deutschen Unternehmen alljährlich Millionenschäden an. Gerade mittelständische Unternehmen leiden darunter, wenn Mitarbeiter kriminelle Handlungen wie Warendiebstahl, Arbeitszeitbetrug und Spesenbetrug begehen. Was lässt sich dagegen unternehmen? Und wie kann Ihnen eine Detektei dabei helfen, den Feind im Inneren zu stoppen?
Diebstahl und Unterschlagung: Beispielfälle und Urteile, um Ihnen zu verdeutlichen, mit welchen Delikten es Unternehmen zu tun haben und welche Urteile durch Gerichte bislang gefällt wurden, hier ein Überblick über einige repräsentative Fälle der letzten Jahre:
In einem Urteil vom 21.06.2012 (2 AZR 153/11) legte das Bundesarbeitsgericht fest, dass auch der Diebstahl von Waren mit geringem Wert eine Kündigung rechtfertigt. Im vorliegenden Fall ging es um die Entwendung von Zigaretten im Wert von zehn EUR durch eine langjährige Mitarbeiterin. Begründung des Urteils: Das Vertrauensverhältnis sei nachhaltig gestört, da die Tat heimlich erfolgte.
Ähnlich rigoros urteilte das Arbeitsgericht Radolfzell am Bodensee im Jahr 2009. Ein Arbeitgeber, der eine Altenpflegerin wegen der Mitnahme einiger Maultaschen entlassen hatte, bekam Recht. Begründung: Die Mitnahme habe gegen die eindeutige Anweisung, keine Essensreste zum eigenen Verzehr mit nach Hause zu nehmen, verstoßen.
Unterschlägt eine Kassiererin Pfandbons, so ist eine Kündigung ebenfalls gerechtfertigt. Das LAG Berlin-Brandenburg bestätigte dies in einem Urteil vom 24.02.09, (Az.: 7 Sa 2017/08). Allerdings hat das BAG in einem späteren Verfahren die Kündigung für unrechtens erklärt. Nicht zuletzt aufgrund des geringen Gegenwerts und der langen Betriebszugehörigkeit sei eine Abmahnung ausreichend, so das Bundesarbeitsgericht.
Geheimnisverrat – ein ernstes Delikt, das bestraft werden muss
Neben Diebstahl-, Betrugs- und Unterschlagungsdelikten wird unsere Detektei oft mit Fällen konfrontiert, bei denen ein Geheimnisverrat im Raum steht. Mitarbeiter, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse an die Konkurrenz weitergeben, verstoßen gegen den § 17 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb UWG. Zumeist handelt es sich um Geheimnisse, deren Weitergabe zu großen Schäden innerhalb des betroffenen Unternehmens führen können. Beispiele wären weitergegebene Unternehmensinnovationen, Patente, Baupläne, Inhaltsstoffe von Produkten, Marketing- oder Expansionsstrategien und Preiskalkulationen. Nimmt man den potenziellen Schaden als Grundlage, so ist Geheimnisverrat ein weitaus schwerwiegenderes Delikt als etwa das Entwenden von einzelnen Waren. Gerne unterstützen unsere Detektive Sie bei der Aufdeckung und beim Verhindern von Geheimnisverrat.
Diese sieben Risikofaktoren begünstigen die Begehung von Delikten
Eigentumsvergehen und Betrug lassen sich nie gänzlich eliminieren, da es sich um menschliche Verhaltensweisen handelt, die quer durch alle Gesellschaftsschichten prävalent sind. Ungeachtet dessen gibt es in den meisten Unternehmen einige typische Risikofaktoren, auf die Sie als Unternehmer Ihr besonderes Augenmerk richten sollten. Diese sind:
- Die Unternehmensstruktur. Klare Arbeitsabläufe und übersichtliche Strukturen verringern die Wahrscheinlichkeit, dass Mitarbeiter Delikte begehen.
- Die Personalbeschaffung. Bewerber sollten eingehend geprüft werden: Stimmen die angegebenen Referenzen? Warum wurde eine frühere Stellung aufgegeben?
- Die IT / EDV. Wie sicher sind die Passwörter, das Netzwerk und die Verbindungen?
- Der Zahlungsverkehr. Unternehmer sollten auf eine strikte Trennung von Buchhaltung und Kasse sowie auf eine sichere Verwahrung von Scheckvordrucken achten.
- Die Post. Eingehende Schecks und Briefe sollten von einem vertrauenswürdigen Mitarbeiter erfasst und mit einem Stempel versehen werden.
- Der Einkauf / Verkauf. Achten Sie darauf, den Warenbestand regelmäßig zu kontrollieren und die Bezahlung von Waren in die Hände von jemandem zu legen, der nicht zugleich für den Wareneingang bzw. -ausgang zuständig ist.
- Die Revision. Hier (sowie generell bei allen Kontrollen) sollte das Vier-Augen-Prinzip gelten.
Wie sollten Unternehmen bei Verdacht auf Diebstahl vorgehen?
Kommt es trotz der genannten Vorsichtsmaßnahmen zu einem Unterschlagungs- oder Diebstahlsdelikt in Ihrem Betrieb, sollten Sie zunächst einmal Ruhe bewahren. Falsche, voreilige Anschuldigungen können großen Schaden anrichten und das Vertrauensverhältnis untereinander sowie die generelle Arbeitsatmosphäre im Betrieb dauerhaft zerstören. Besser ist es, eine Detektei einzuschalten, die sich dem Fall annimmt – auch wenn es sich nur um einen vagen Verdacht handelt. Lassen Sie bei der Darstellung des Falles kein Detail außen vor und scheuen Sie sich nicht, eigene Fehler zuzugeben – etwa hinsichtlich der bisherigen Sicherheitsvorkehrungen. Unsere erfahrenen Detektive leiten anschließend alles Notwendige in die Wege, um den Verdacht zu erhärten oder gegebenenfalls zu entkräften.
Diskretion bei den Ermittlungen: Wichtig, um Misstrauen zu vermeiden
Interne Recherchen können in einem Unternehmen zu erheblichen Turbulenzen führen. Deshalb ist es wichtig, dass die Ermittlungen bei Verdacht auf Diebstahl oder Betrug so diskret wie möglich ablaufen. Seriöse Ermittler arbeiten absolut unauffällig und finden selbst in einer sensiblen Umgebung effiziente Mittel, um Straftaten aufzudecken und Täter zu entlarven.
Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist aus rechtlicher Sicht heikel
Als Arbeitgeber sollten Sie sich der rechtlichen Grenzen von Ermittlungen bewusst sein. Es kann rechtlich unzulässig sein einen unter Verdacht stehenden Mitarbeiter aus reiner Vermutung heraus, ohne die sorgfältige Prüfung des berechtigten Interesses zu überprüfen oder zu überwachen. Auch Videoüberwachungsmaßnahmen sind aus rechtlicher Sicht problematisch: Kameras mit Ton sind grundsätzlich verboten, Kameras ohne Ton sind nur unter gewiesen Vorrausetzungen gestattet. Im Zweifelsfall sollten Sie sich deshalb Juristischen einholen oder direkt eine auf Diebstahl und Betrug spezialisierte Detektei, die die rechtlichen Grenzen kennt mit den Ermittlungen betrauen. Untersuchungen auf eigene Faust werden Ihnen vor Gericht unter Umständen nachteilig ausgelegt, wodurch die Wahrscheinlichkeit sinkt, dass ein Täter seine gerechte Strafe erhält.
So ermitteln Detektive in Unternehmen
Auch wenn die kriminelle Energie einiger Mitarbeiter, Diebe und Geheimnisverräter mitunter erschreckend hoch ist, stehen unseren Detektive doch einige bewährte Mittel zur Verfügung, um ebenjene kriminelle Energie einzudämmen und die Ursachen „trockenzulegen“. Unter Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens greifen unsere LB-Detektive beispielsweise auf eine persönliche Observationsstrategie oder auf gesetzeskonforme Videoüberwachungen zurück, um Fehlverhalten gerichtsfest zu dokumentieren. Eine andere Option, auf die wir hin und wieder setzen, ist die Inkognito-Einschleusung eines Detektivs in den Betrieb.
Diebstahl und Betrug durch eine Detektei aufdecken lassen – die Vorteile
Wer den Verdacht hegt, dass er durch einen Mitarbeiter bestohlen oder betrogen wird, fühlt sich in den meisten Fällen überfordert. Da zudem häufig widersprüchliche Emotionen wie Unsicherheit und Wut mitschwingen, ist es dem betroffenen Unternehmer unmöglich, umsichtig und mit kühlem Kopf vorzugehen, Dies wäre jedoch notwendig, um tatsächlich zielführend zu agieren. Eine Sackgasse? Keineswegs – die professionellen Ermittler unserer Detektei bringen das erforderliche technische, kriminalistische und psychologische Rüstzeug mit, um Täter zu überführen. Die Vorteile liegen auf der Hand:
- Abwendung von materiellen Schäden durch interne Diebe
- Sammeln von belastbaren, gerichtsfesten Beweisen
- besseres Betriebsklima durch Enttarnung von kriminellen Mitarbeitern
- mehr Sicherheit im Betrieb
- kein Wettbewerbsnachteil durch Geheimnisverrat
Keine Chance für Eigentumsdelikte: Jetzt informieren!
Gerne erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Konzept zur Mitarbeiterüberwachung und zur Aufdeckung von Diebstahl sowie Betrug. Wichtig in diesem Kontext: Wird dem Mitarbeiter ein Fehlverhalten nachgewiesen, so muss er nicht nur die arbeitsrechtlichen Konsequenzen tragen, sondern auch die Kosten für die Arbeit unserer Detektei übernehmen.
Fragen? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!